Das IT-Sicherheitsgesetz wurde geändert
Betreiber mit sog. “kritischen Infrastrukturen” müssen ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik IT-Sicherheitsvorfälle melden. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld. Endlich werden auch Hard- und Softwarehersteller zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Sicherheitslücken verpflichtet.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick erfahren Sie unter anderem auf der Seite der IHK Koblenz.

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